In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) - die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Ich habe alle erfoderlichen Nachweise erbracht, um als Unterstützer im Alltag in den nachfolgenden Bereichen tätig sein zu dürfen.
Beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bin ich als Alltagshelfer in der Umgebung Bielefeld, Gütersloh, Herford, Lippe und Paderborn gelistet.
Den Eintrag dafür finden Sie hier.
Der sogenannte „Entlastungsbetrag“ aus der Pflegeversicherung , welcher pflegebedürftigen Menschen monatlich in Höhe von 131 Euro zusteht, macht es Ihnen z.B. möglich meine Dienste zu nutzen.
Auch eine Abrechnung direkt mit den Pflegegeldkassen ist möglich.
Folgende Leistungen biete ich Ihnen an.